ENTSCHEIDUNG FÜR DIE LEHRE

WAS JUGENDLICHE ÜBER DIE LEHRE WISSEN SOLLTEN! – WORAN SIE BEI DER (LEHR-) BERUFSWAHL DENKEN SOLLTEN!

Die Berufs- und Ausbildungsentscheidung ist keine leichte Sache. Es ist oft schwierig, aus der Vielzahl an Möglichkeiten jene auszuwählen, die zu einem passt und in der man seine Stärken optimal einsetzen kann. Umfassende Informationen können jedoch die Suche erleichtern.

Wenn Sie zu jenen rund 40.000 Schülerinnen und Schülern gehören, die sich jedes Jahr für eine Lehrausbildung entscheiden, dann haben Sie sicher jede Menge Fragen. Fragen, die sich über einen weiten Bogen spannen – von der Suche nach einem geeigneten Beruf und einer geeigneten Lehrstelle bis hin zur Lehrabschlussprüfung.

Antworten auf viele dieser Fragen finden Sie auf den folgenden Seiten. Diese sollen Ihnen als Erstinformation dienen, damit Sie einen groben Überblick erhalten. Detaillierte Auskünfte und Hilfestellungen erhalten Sie bei den Berufsinformationszentren der Wirtschaftskammern (-> Wichtige Adressen) und des Arbeitsmarkservice (-> Hilfreiche Links) sowie bei der Lehrlingsstelle Ihres Bundeslandes (-> Wichtige Adressen).

DIE LEHRE.
WICHTIGE ERSTE INFORMATIONEN!

WAS IST DIE LEHRE?

Die Lehre ist eine moderne Ausbildung, mit der Sie eine vollständige Berufsausbildung erwerben. Nach ihrem Abschluss sind Sie zB Augenoptiker/-in, Metalldesigner/-in, Verwaltungsassistent/-in etc.

WIE FUNKTIONIERT DIE LEHRE?

Die Lehre unterscheidet sich wesentlich von Ihrer bisherigen schulischen Ausbildung. Sie lernen die meiste Zeit nicht in einer Schule sondern in einem Unternehmen. Dort erwerben Sie das für Ihren Beruf notwendige fachliche Know-how. Ein- bis zweimal in der Woche oder über mehrere Wochen geblockt besuchen Sie die Berufsschule. Eine gut ausgebildete Fachkraft muss nämlich auch über theoretisches Hintergrundwissen und eine solide Allgemeinbildung verfügen. Während der Lehrzeit sind Sie somit gleichzeitig Auszubildende bzw. Auszubildender in einem Betrieb und Schüler/-in einer Berufsschule.

WIE VIELE UND WELCHE LEHRBERUFE GIBT ES?

Derzeit gibt es rund 250 Lehrberufe, einige davon mit zusätzlichen Schwerpunkten. Wie Ihnen diese Broschüre zeigt, finden Sie in jedem Wirtschaftsbereich eine Reihe an Lehrausbildungen. Die Vielzahl der Ausbildungen ermöglicht es Ihnen, jenen Lehrberuf auszuwählen, der Ihren Stärken am besten entspricht.

WIE LANGE DAUERT EINE LEHRE?

Eine Lehre dauert entweder zwei, zweieinhalb, drei, dreieinhalb oder vier Jahre. Die meisten Lehrberufe sind dreijährig.

WANN KANN ICH MIT EINER LEHRE BEGINNEN?

Damit Sie eine Lehre beginnen können, müssen Sie die neunjährige Schulpflicht abgeschlossen haben. Ein positiver Abschluss ist zwar formal nicht verpflichtend, erhöht aber Ihre Chancen auf eine Lehrstelle.

KANN ICH AUCH MEHR ALS EINEN LEHRBERUF ERLERNEN?

Eine besondere Chance für das Berufsleben bietet die Möglichkeit, gleichzeitig zwei Lehrberufe zu erlernen. Diese so genannten Doppellehren dauern höchstens vier Jahre. Voraussetzung dafür ist, dass der Lehrbetrieb so eingerichtet ist und so geführt wird, dass die Ausbildung in beiden Berufen möglich ist.

WIE LÄUFT DIE AUSBILDUNG IM BETRIEB KONKRET AB?

Von der Schule her wissen Sie, dass es für jeden Gegenstand einen Lehrplan gibt. Für die betriebliche Ausbildung gibt es etwas Ähnliches, nämlich das Berufsbild. Für jeden Lehrberuf gibt es ein eigenes Berufsbild, das österreichweit gilt. In ihm ist festgehalten, was Sie während Ihrer Lehrzeit in welchem Lehrjahr an Kenntnissen und Know-how erwerben.

Wie ein Lehrplan ist auch ein Berufsbild nur grob formuliert. In Ihrem Lehrbetrieb gibt es wahrscheinlich für Sie daher einen konkreten Ausbildungsplan, der genauer festlegt, wann Sie welche Fertigkeit lernen und üben.

In der Schule gibt es Lehrer/-innen, im Betrieb Lehrberechtigte und Ausbilder/-innen. Lehrberechtigte sind verantwortlich für Ihre Ausbildung. Vereinfacht gesagt ist der Chef Ihres Lehrbetriebes Ihr Lehrberechtigter oder Ihre Lehrberechtigte. In kleinen Unternehmen ist der/die Lehrberechtigte oft gleichzeitig Ihr/e Ausbilder/-in.

Es kann, wie das in größeren Unternehmen oft der Fall ist, aber auch eine andere Person mit Ihrer Ausbildung betraut werden. Dann ist diese Person Ihr/e Ausbilder/-in. Sie ist nicht nur fachlich kompetent, sondern ebenso wie Lehrer/-innen auch pädagogisch geschult. Im Wesentlichen tragen Ausbilder/-innen (stellvertretend für die Lehrberechtigten) die Verantwortung für Ihre ordnungsgemäße Ausbildung. Dabei muss er/sie den Inhalt und Zeitablauf Ihrer Ausbildung planen, Sie fachlich unterweisen, die Ausbildung überwachen und Kontakt mit Ihren Eltern bzw. der Berufsschule halten.

Die Berufsausbildung im Betrieb findet unter den Bedingungen des Arbeitslebens an Maschinen, Geräten und Einrichtungen statt, die dem modernsten Stand der Technik entsprechen und je nach Beruf in ständigem Kontakt mit Kunden, Kollegen/Kolleginnen und Geschäftspartnern. Nach Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie als Fachkraft sofort eine qualifizierte berufliche Tätigkeit übernehmen.

WAS LERNE ICH IN DER BERUFSSCHULE?

Man spricht bei der Lehre von einem dualen System. Das heißt, Sie werden an zwei verschiedenen Lernorten ausgebildet, im Betrieb und in der Berufsschule. Bei der Ausbildung im Betrieb steht das „learning by doing“ im Vordergrund. In der Berufsschule erwerben Sie den für die Ausübung Ihres Berufes notwendigen theoretischen Hintergrund und erweitern Ihre Allgemeinbildung. Auch zusätzliche fachpraktische Kenntnisse werden in der Berufsschule vermittelt.

Der Schwerpunkt der Ausbildung in der Berufsschule liegt mit zirka 75 % beim berufsorientierten Fachunterricht, ein Viertel der Schulzeit nimmt der allgemeine Unterricht ein. Im Rahmen des Fachunterrichts werden Sie auch praktisch in Werkstätten oder Laboratorien ausgebildet.

Der Besuch der Berufsschule ist verpflichtend. Sie besuchen die Berufsschule entweder ein- bis zweimal in der Woche (=ganzjährig) oder über mehrere (zB acht) Wochen geblockt (=Lehrgangsschulen). In letztem Fall sind viele Lehrlinge für die Zeit des Berufsschulbesuches in einem Internat untergebracht. Wie Sie es von Ihrer bisherigen Schullaufbahn gewohnt sind, wird die Berufsschule in Klassen geführt. Bei zB einem dreijährigen Lehrberuf haben Sie drei Klassen Berufsschule zu absolvieren. Als Lehrling besuchen Sie die Berufsschule des Schulsprengels, in dem sich der Lehrbetrieb befindet. Bei Lehrberufen mit wenigen Lehrlingen befindet sich diese Berufsschule unter Umständen in einem anderen Bundesland.

BERUFSWAHL.
WELCHER (LEHR-)BERUF IST DER RICHTIGE FÜR MICH?

Es ist sicher nicht leicht, aus der Vielzahl möglicher (Lehr-)Berufe den passenden auszuwählen. Im ersten Schritt müssen Sie für sich selbst herausfinden, welche Interessen, Neigungen und Begabungen Sie haben. Dabei sollten Sie sich ua. fragen, was Sie sich von Ihrem Beruf erwarten, wo Ihre Stärken und Schwächen liegen und für welche Bereiche Sie sich sehr bzw. weniger interessieren.

SCHRITT 1: MEINE INTERESSEN UND NEIGUNGEN

SCHRITT 2: MEINE WICHTIGSTEN ERWARTUNGEN

SCHRITT 3: MEINE STÄRKEN, BEGABUNGEN, FÄHIGKEITEN

SCHRITT 4: ICH LERNE DIE BERUFSWELT KENNEN

Im nächsten Schritt heißt es, so viele Informationen wie möglich über die verschiedenen (Lehr-) Berufe zu sammeln. Nur so können Sie sich bewusst für einen Beruf entscheiden.

Einige Möglichkeiten sich über die Berufswelt zu informieren:

SCHRITT 5: ICH SETZE MIR EIN BERUFSZIEL

Ein vorläufiges Ziel stärkt die Motivation sich anzustrengen und auch in der Schule gute Leistungen zu bringen, um den Wunsch auch verwirklichen zu können.

SCHRITT 6: ALTERNATIVEN FINDEN

Es kann auch immer wieder vorkommen, dass Sie keine Lehrstelle in Ihrem Traumberuf finden. Daher ist es für Sie ganz wichtig, dass Sie sich weitere Berufe überlegen, die auch interessant sein könnten. Damit Sie nicht am Schuljahresende plötzlich ohne Lehrstelle da stehen.

SCHRITT 7: VOR- UND NACHTEILE ERKENNEN

Welche Vorteile, welche Nachteile bietet ein bestimmter Ausbildungsplatz? Müssen Sie vielleicht einen weiten Anfahrtsweg zu Ihrem Arbeitsplatz in Kauf nehmen?

SCHRITT 8: EINE ENTSCHEIDUNG TREFFEN

Erst nach all diesen Überlegungen kann eine fundierte Berufsentscheidung getroffen werden. Das ist ein langwieriger und intensiver Prozess. Denken Sie außerdem daran: Berufswahl ist nichts Endgültiges; sich neu orientieren und den bisherigen Weg anpassen wird immer erforderlich sein und in unserer schnelllebigen Welt immer wichtiger. Es geht bei der ersten Berufswahl vor allem einmal darum, einen guten Start zu wählen und die Weichen in die richtige Richtung zu stellen.

SCHRITT 9: LEHRSTELLENSUCHE

Mit der Entscheidung für einen Lehrberuf beginnt der nächste wichtige Schritt: die Lehrstellensuche und Bewerbung um eine Lehrstelle.

LEHRSTELLENSUCHE. WIE FINDE ICH EINE LEHRSTELLE?

Sie finden hier eine Reihe von Tipps, wo und wie Sie nach offenen Lehrstellen suchen können. Es ist hilfreich, immer mehrere Möglichkeiten zu nutzen, weil sich dadurch Ihre Chancen erhöhen. Wichtig ist, mit „offenen Augen“ durch Ihre Umgebung zu gehen. Viele Betriebe schreiben offene Lehrstellen auf Anschlagtafeln in ihren Geschäftsräumen aus.

Und beginnen Sie rechtzeitig mit der Lehrstellensuche: mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse Hauptschule oder der Polytechnischen Schule können Sie sich bereits bei Firmen bewerben.

BEWERBUNG UND VORSTELLUNGSGESPRÄCH.
DER ERSTE EINDRUCK ZÄHLT!

In einer Stellenanzeige für einen Lehrplatz ist häufig angegeben, wie Sie sich zu bewerben haben. Ist dem nicht so, dann fragen Sie im jeweiligen Betrieb nach. In kleineren Betrieben kann es durchaus sein, dass Sie direkt an den Chef kommen, der mit Ihnen einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbart und Ihnen mitteilt, welche Unterlagen (zB Schulzeugnisse) Sie dazu mitbringen sollen. In allen anderen Fällen bewerben Sie sich schriftlich.

Die schriftliche Bewerbung. Die schriftliche Bewerbung ist der erste Eindruck, den Ihr möglicher Arbeitgeber von Ihnen gewinnt. Da Ihr Ansprechpartner keinen anderen Anhaltspunkt über Ihre Persönlichkeit hat, sind Form und Inhalt der Bewerbung ausschlaggebend für diesen ersten Eindruck. Die Bewerbung wird somit zu Ihrer Visitenkarte. Bei der Zusammenstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen (-> Nützliche Links) müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:

Das Vorstellungsgespräch. Wenn der Abgabe von Bewerbungsunterlagen eine Einladung zum Vorstellungsgespräch folgt, haben Sie bereits eine wichtige Hürde im Bewerbungsverfahren genommen. Um diese Chance auch optimal zu nutzen ist es wichtig, dass Sie sich umfassend auf den Auftritt vorbereiten – das macht sicherer und selbstbewusster.

ACHTUNG: Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Bewerbung auch tatsächlich passt oder brauchen Sie Hilfe bei der Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch, wenden Sie sich an ein Berufsinformationszentrum (-> Wichtige Adressen) oder fragen Sie Ihren BO-Lehrer/Ihre BO-Lehrerin. Es gibt auch zahlreiche Bewerbungsratgeber im Internet und in gedruckter Form, die Ihnen mit Tipps zur Seite stehen (-> Nützliche Links).

Bewerbungsratgeber sind immer so verfasst, dass sie für eine große Gruppe unterschiedlicher Menschen und unterschiedlicher Situationen gut geeignet sind. Das bedeutet, dass Sie versuchen müssen, die Informationen und Tipps aus Bewerbungsratgebern immer auf Ihre eigene Situation umzulegen. Ganz besonders gilt das für Musterbewerbungsschreiben und Musterlebensläufe. Diese können Ihnen als Orientierung und Anhaltspunkt dienen, sollten aber auf keinen Fall einfach kopiert werden.

SCHNUPPERLEHRE.
BERUFE RICHTIG KENNEN LERNEN!

Die Schnupperlehre ist ein wichtiger Bestandteil der Berufsorientierung in der Schule. Durch Zuschauen, Fragen stellen und Ausprobieren einfacher, ungefährlicher Tätigkeiten erhalten Sie die Gelegenheit, den jeweiligen Beruf und den Arbeitsalltag im Betrieb kennen zu lernen.

Nützen Sie die Chance der Schnupperlehre:

Die Schnupperlehre bietet einen weiteren großen Vorteil!
Zahlreiche Unternehmen wählen ihre zukünftigen Lehrlinge mit Hilfe der Schnupperlehre aus. Das heißt also, dass sich durch das Schnuppern die Chance auf einen Lehrplatz deutlich erhöhen kann.

Adressen von (Lehr-) Betrieben für eine Schnupperlehre erhalten Sie in der Lehrlingsstelle oder in den Berufsinformationszentren in Ihrem Bundesland (-> Wichtige Adressen) oder Sie verwenden die Lehrbetriebsübersicht der Wirtschaftskammer http://wko.at/lehrbetriebsuebersicht.

Es gibt verschiedene Arten von Schnupperlehren:

VARIANTE A:
SCHNUPPERLEHRE ALS SCHULVERANSTALTUNG
(BERUFSPRAKTISCHE WOCHE, BERUFSPRAKTISCHE TAGE)

Für Schüler/-innen unterschiedlicher Schuljahre (8./9./10. Schulbesuchsjahr)

VARIANTE B:
SCHNUPPERLEHRE ALS INDIVIDUELLE BERUFSORIENTIERUNG

Die individuellen Berufsorientierung eröffnet die Möglichkeit einzelnen Schülern und Schülerinnen der 4. Klasse HS/AHS, der 8. und 9. Klasse der Sonderschule und der Polytechnischen Schule zum Zweck der individuellen Berufsorientierung an bis zu 5 Tagen unterrichtsfrei zu haben. Die Erlaubnis ist vom Klassenvorstand nach einer Interessenabwägung von schulischem Lernfortschritt und beruflicher Orientierung zu erteilen. Die Initiative für die individuelle BO muss von den Schülern beziehungsweise von deren Eltern ausgehen.

Für die Altersgruppen der Variante B ist außerdem eine individuelle Berufsorientierung außerhalb der Unterrichtszeit im Ausmaß von höchstens 15 Tagen pro Betrieb und Kalenderjahr möglich. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung der Eltern und eine geeignete Aufsichtsperson im Betrieb.

MÄDCHEN UND BERUFSWAHL.
MUT ZUR TECHNIK!

Für Mädchen ist die Berufsentscheidung noch vielschichtiger als für Burschen. Oft beziehen Mädchen mögliche spätere Aufgaben als Hausfrau und Mutter schon in ihren Berufswahlprozess mit ein. Immer noch werden dabei Interessen, Neigungen und Fähigkeiten ignoriert, unter der teilweise fälschlichen Annahme, dass traditionelle Frauenberufen leichter mit „einer Hausfrauenrolle“ vereinbar sind. Dabei ermöglichen oft Berufe im technischen Bereich – aufgrund der vielfältigeren Berufsmöglichkeiten und besseren Bezahlung – eine höhere persönliche Flexibilität.

Wie die Lehrlingsstatistik der Wirtschaftskammer zeigt, entscheiden sich über 50 % der Mädchen, die eine Lehrausbildung wählen, für einen der drei Lehrberufe
1. Einzelhandelskauffrau
2. Friseurin und Perückenmacherin (Stylistin)
3. Bürokauffrau,

und auch unter den weiteren TOP TEN Berufen der Mädchen finden sich ausschließlich traditionelle Frauenberufe: Restaurantfachfrau, Hotel- und Gastgewerbeassistentin, Köchin, Blumenbinderin- und händlerin (Floristin), Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentin, Konditorin (Zuckerbäckerin). Im 21. Jahrhundert gibt es aber nicht nur 10 Berufe, sondern viel mehr Möglichkeiten! Übrigens: Auch Burschen sind in ihrer Berufswahl nicht einfallsreicher. Auch sie entscheiden sich überwiegend für wenige traditionelle Lehrberufe.

Mädchen und Technik. Die moderne Arbeitswelt hat für Mädchen sehr viel zu bieten! Handwerkliche und technische Berufe stellen heute keine so außergewöhnliche körperliche Belastung mehr dar wie früher. Häufig wird mit dem Computer oder mit modernen Maschinen und Geräten gearbeitet, die körperlich sehr anspruchsvollen Tätigkeiten sind meist auf ein Minimum reduziert.

Technische Berufe sind außerdem oft besser bezahlt und bieten viele Aufstiegschancen. Interessierte Mädchen sollten deshalb auf jeden Fall den Mut aufbringen sich für einen technischen Beruf zu entscheiden! Bis jetzt zeigt sich, dass nach wie vor Wenige den Schritt in die so genannte männerdominierte Arbeitswelt wagen. Jene Mädchen aber, die eine Ausbildung in einem technischen Beruf absolvieren, sind meist begeistert.

MÄDCHEN IN TECHNISCHEN LEHRBERUFEN 2006
(Quelle: WKÖ, Lehrlingsstatistik 2006)
ausgewählte Lehrberufe
Lehrlinge Gesamt
Burschen
Mädchen
Informationstechnologie – Technik*
1.084
1.005
79
Elektroinstallationstechnik (inkl. mit Prozessleit- und Bustechnik)
1.294
1.283
11
Kraftfahrzeugtechnik
7.119
6.996
123
Maschinenbautechnik
4.245
4.100
145
Mechatronik
1.042
992
50
*bis 2006: EDV-TechnikerIn

Im Fordergrund der Berufsentscheidung müssen aber das persönliche Interesse und die Eignung für den jeweiligen Beruf stehen. Der TalentCheck (-> www.talentcheck.org) hilft Mädchen und Frauen dabei, herauszufinden, für welche Berufe abseits der traditionellen Mädchenberufe sie sich interessieren.

NEUE WEGE GEHEN.
MATURA MIT LEHRE – LEHRE MIT MATURA

MATURA MIT LEHRE. DIE BERUFSREIFEPRÜFUNG

Mit der Berufsreifeprüfung (auch Berufsmatura genannt) bietet die Lehre auch für den tertiären Bildungsweg ein gutes Fundament.
Die Berufsreifeprüfung ist der Reifeprüfung (also der Matura an höheren Schulen) insofern gleichgestellt, als sie laut Gesetz den allgemeinen Hochschulzugang ermöglicht. Damit berechtigt sie uneingeschränkt zum Studium an österreichischen Universitäten und Fachhochschulen sowie zum Besuch von Kollegs und anderen österreichischen Ausbildungen, die eine Reifeprüfung voraussetzen.

Die Berufsreifeprüfung setzt sich aus vier Teilprüfungen zusammen:

Der/die Prüfungskandidat/-in darf zur ersten Teilprüfung der Berufsreifeprüfung nicht vor dem 17. Geburtstag, zur letzten Teilprüfung nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Eine Teilprüfung kann bereits vor erfolgreichem Abschluss der Lehre absolviert werden. Bei vierjährigen Lehrberufen darf darüber hinaus im letzten Lehrjahr zu einer weiteren Teilprüfung (in Deutsch, Fremdsprache oder Mathematik) oder in unmittelbarem Anschluss an die Lehrabschlussprüfung zur Fachbereichsprüfung angetreten werden.

Formal ist die Berufsreifeprüfung eine Externistenprüfung an einer höheren Schule. Das Bildungsministerium kann darüber hinaus Vorbereitungslehrgänge an Erwachsenenbildungseinrichtungen als gleichwertig anerkennen, wenn die Ausbildung jener einer höheren Schule entspricht. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Zumindest eine der vier Teilprüfungen muss jedoch an einer höheren Schule absolviert werden.

LEHRE MIT MATURA. VERKÜRZTE LEHRE FÜR MATURANTINNEN UND MATURANTEN

Für Maturantinnen und Maturanten einer Allgemeinbildenden oder Berufsbildenden Höheren Schule eröffnet die Lehre die Chance auf eine praxisorientierte Berufsausbildung in relativ kurzer Zeit. Die Kann-Bestimmung „Verkürzte Lehrzeit für Maturanten“ ermöglicht es, einen Lehrberuf um ein Jahr verkürzt zu absolvieren. Kann-Bestimmung bedeutet allerdings, dass auch der Ausbildungsbetrieb damit einverstanden sein muss, dass die Lehre mit einem Jahr verkürzt abgeschlossen wird. Vor allem AHS-Maturanten und Maturantinnen soll dadurch der Berufseinstieg erleichtert werden.

Voraussetzungen

Verdienstmöglichkeiten. Sie erhalten vom ersten Tag Ihres Lehrverhältnisses an die für den betreffenden Beruf vorgesehene Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres und Sie sind sozialversichert.

WICHTIGE FRAGEN.
WAS SIE SONST NOCH ÜBER DIE LEHRE WISSEN SOLLTEN!

WAS IST EIN LEHRVERTRAG?

Haben Sie eine Lehrstelle gefunden, schließen Sie mit Ihrem Lehrberechtigten (zB dem Chef Ihres Lehrbetriebes) einen schriftlichen Lehrvertrag ab. Der Inhalt des Lehrvertrages ist gesetzlich genau geregelt. Der Lehrvertrag ist die Basis für Ihre Ausbildung als Lehrling. Sind Sie noch nicht volljährig, muss auch Ihr/e gesetzliche/r Vertreter/-in den Lehrvertrag unterschreiben. Dem Lehrvertrag müssen Sie das Schulzeugnis der letzten Klasse beilegen.

BEKOMME ICH GELD VON MEINEM LEHRBETRIEB?

Obwohl beim Lehrverhältnis der Ausbildungszweck im Vordergrund steht, handelt es sich dennoch um ein Arbeitsverhältnis. Sie erhalten für Ihre Leistung im Betrieb daher eine Lehrlingsentschädigung.

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung ist meistens im Kollektivvertrag (das ist eine Vereinbarung zwischen Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer Branche) geregelt. Auch wenn Sie die Berufsschule besuchen, erhalten Sie die Lehrlingsentschädigung weiter. Als Lehrling sind Sie Arbeitnehmer/- in Ihres Lehrbetriebes und daher auch arbeits- und sozialrechtlich geschützt (zB unfall-, kranken-, pensions- und arbeitslosenversichert).

HABE ICH ANSPRUCH AUF URLAUB?

Wie jede/jeder andere Arbeitnehmer/-in haben Sie Anspruch auf Urlaub. Im Regelfall beträgt dieser 25 Tage pro Jahr.

WIE LANGE IST MEINE ARBEITSZEIT?

Die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit beträgt acht Stunden, die Wochenarbeitszeit höchstens 40 Stunden. Werden in Ihrer Firma zB generell nur 38,5 Stunden pro Woche gearbeitet, so ist auch Ihre Arbeitszeit nicht länger. Überstunden dürfen erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres geleistet werden. Die Unterrichtszeit in der Berufsschule wird auf die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit angerechnet.

WIE SCHLIESSE ICH DIE LEHRE AB?

Sie schließen die Lehre mit der Lehrabschlussprüfung ab. Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer praktischen und einer theoretischen Prüfung. Haben Sie die Berufsschule ohne „Nicht genügend“ abgeschlossen, entfällt die theoretische Prüfung. Bei der Lehrabschlussprüfung wird festgestellt, ob Sie das zur Ausübung Ihres Berufes notwendige Know-how erworben haben. Sie legen die Prüfung vor Experten/Expertinnen Ihres Berufes ab.

WAS IST DIE LEHRLINGSSTELLE?

Die Lehrlingsstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen rund um Ihre Lehrlingsausbildung. In jedem Bundesland gibt es eine Lehrlingsstelle. Die entsprechenden Adressen finden Sie im Adressverzeichnis dieser Broschüre. Bei der Lehrlingsstelle wird Ihr Lehrvertrag protokolliert, dort melden Sie sich auch zur Lehrabschlussprüfung an.

WAS IST EIN AUSBILDUNGSVERBUND?

Ihr Lehrbetrieb verpflichtet sich, Sie in allen im Berufsbild angeführten Fertigkeiten und Kenntnissen auszubilden. In einer hoch spezialisierten Wirtschaft können aber einige Betriebe nicht alle Positionen eines Berufsbildes vermitteln. Damit diese Unternehmen dennoch Lehrlinge ausbilden können, gibt es den Ausbildungsverbund. Dabei werden Ihnen bestimmte Ausbildungsinhalte für Ihren Beruf nicht in Ihrem Lehrbetrieb, sondern in einer anderen Ausbildungseinrichtung (zB einem anderen Betrieb) vermittelt.